Woher weiß man, was moralisch ist?

Zur Ethik normativer Zielkonflikte

3. Sommerakademie für politische Querdenker des Katholisch Sozialen Institutes (KSI) Bad Honnef

Einführungsreferat am Dienstag, dem 10. Juli 2001
Überarbeitete und erweiterte Version


Inhalt

1. Ethik im Spiegel unseres Könnens

2. Prävention ist besser als Intervention

3. Wann und warum entstehen normative Zielkonflikte?

4. Wie lassen sich normative Zielkonflikte beilegen?

5. Zusammenfassung

6. Literatur


 

1. Ethik im Spiegel unseres Könnens

1.1 Moral und Recht: Was sollen wir tun oder lassen?
Als Kinder, Eltern, Schüler, Arbeitnehmer oder Kirchgänger können wird ein Lied davon singen, was wir alles tun oder lassen "sollen". Aber nur bei einigen Appellen, die mit "du sollst" oder "du sollst nicht" anheben, reagieren unsere lieben Mitmenschen mit schneidender Stimme, mit Entrüstung oder Verachtung. Sie werfen uns vor, wie hätten "falsch gehandelt", hätten "moralische Schuld" auf uns geladen, wir seien "böse", "schlechte" oder "gewissenlose" Menschen und niemand werde uns in Zukunft mehr trauen.
Wenn so etwas geschieht, haben wir eine moralische Vorschrift, ein Gebot oder Verbot gebrochen. Fast alle Menschen erwarten, warum auch immer, dass wir moralische Vorschriften "ohne wenn und aber" respektieren. Fachleute nennen solche strengen gesellschaftlichen Spielregeln mit einem Appell auf "unbedingte" Befolgung soziale Normen, Verhaltens- oder Handlungsnormen.
Es gibt auch rechtliche Normen. Hinter ihnen steht ganz klar der "Wille" des staatlichen Gesetzgebers. Entziehen wir uns diesem in die Form rechtlicher Normen gebrachten Willen, haben wir uns vor Gericht zu "verantworten". "Beweist" es uns einen Verstoß, werden wir bestraft. Die Strafe fällt um so höher aus, je höher der Gesetzgeber den "Rang" der gebrochenen Norm und damit unsere "rechtliche Schuld" bewertet. Wer sich rechtlichen Normen dagegen heimlich entzieht, muss weder mit Strafe noch dem Entzug des bisher gewährten Vertrauensvorschusses rechnen.
Warum aber sollen wir moralische Gebote und Verbote befolgen? Hinter ihnen stand einmal der Wille unserer Eltern. Sie haben uns Gebote wie "du sollst nicht lügen", "du sollst nicht stehlen" oder Gebote wie "du sollst Menschen in Not helfen" beigebracht und tagtäglich eingeübt. Aber wenn Eltern nicht mehr leben, wenn niemand etwas merkt und wenn es zu unserem Vorteil ist, warum sollen wir dann nicht eine lästige moralische Norm schlicht ignorieren? Ach ja, da gibt es noch die Kirchen. "Gott sieht alles" behaupten diese und warnen uns, moralische Normen, die unmittelbar den Willen Gottes ausdrücken, zu verletzen.
Wer aber nicht glaubt, kann keinen externen Willen erkennen, der hinter irgend einer moralischen Norm steht. Was soll der tun?

1.2 Ethik: Warum sollen wir etwas tun oder lassen?
Ethik kommt vom griechischen Wort Ethos. Es bedeutet das Gleiche wie das lateinische Wort Moral: Gewohnheit, Herkommen, Sitte. "Ethik – Auf der Suche nach dem Richtigen und Falschen" beschreibt ein bekannter Vertreter der philosophischen Ethik die Aufgabe der Ethik [Mackie].

Ethik wurde erstmals von Aristoteles als Teil der Politikwissenschaft [Aristoteles, S. 56] begründet. Aristoteles hat seiner Analyse "weit verbreitete Überzeugungen" [Aristoteles, S. 58] als empirisches Ausgangsmaterial zugrundegelegt.
Ethik als "Wissenschaft der Moral" versucht bis heute, etwa im Rahmen der Moralphilosophie herauszufinden, ob diese sich zu universell anwendbaren Vorschriften verallgemeinern – oder wie die Philosophen sagen – "universalisieren" lassen. Das Attribut moralisch deutet dabei an: Es geht um ein kulturelles Erbteil, um traditionelle "Werte" wie Gerechtigkeit und Freiheit sowie traditionelle soziale Normen. Diese werden auch m Rahmen der akademischen Disziplinen Geschichte, Rechtswissenschaft, Psychologie oder Soziologie untersucht.
Im Unterschied zu der von Antike und Christentum bestimmten "westlichen" Kultur gehört das islamische Recht zum "Wesenskern des Islam" [Antes, S. 65]. Wir sehen, dass Ethik nicht umhin kommt, sich mit dem Zusammenhang von moralischen Normen einerseits und religiös sowie rechtlich begründeten normativen Appellen andererseits zu beschäftigen. Wir wollen uns im folgenden indessen eine Beschränkung auferlegen. Wir werden nur diejenigen sozialen Normen als moralisch anerkennen, die dem gemeinsamen Erbe der Weltkulturen oder Weltreligionen angehören.

1.3 Es gibt zwei alternative Ethiktraditionen
Neben der Ethik der "moralischen Überzeugungen", die heute noch der empirische Ausgangspunkt der meisten Richtungen der philosophischen Ethik ist [Nida-Rümelin, S. 3] ist und die deshalb auch Moralphilosophie heißt, gibt es ein ganz andere, historisch genau so weit zurückreichende Tradition: Die Ethik der Schadenbegrenzung. Diese stellen wir in den Mittelpunkt unserer weiteren Überlegungen. Dabei analysieren wir auch den Zusammenhang zwischen moralischen Normen und den Verhaltensregeln, die aus der Forderung folgen, wir "sollen" so handeln, dass wir niemand schaden.
Schon der Kodex des Hammurapi [Höffe, S. 36] fordert, der "Starke" solle den "Schwachen" nicht schädigen. Buddha lehrt: "Nichtschädigen ist das Glück der Welt;..." [Höffe, S. 47]. Und Liu An stellt im alten China fest: "Kein Schaden ist größer, als wenn unschuldige Menschen getötet und ungerechte Herrscher unterstützt werden. Es gibt kein größeres Unglück, als die Ressourcen der Welt auszubeuten, nur damit die Begierden eines einzelnen befriedigt werden können" [Höffe, S. 61]. Könnten wir es heute besser ausdrücken, wie wir "richtig" mit Mensch und Umwelt umgehen "sollen"?
Wie hängen die Ethik der Schadensbegrenzung, Moral, Religion und Recht zusammen? Ein Hinweis findet sich in der Feststellung des Liu An. Ist seine Aussage "ethisch wahr" und damit "wissenschaftlich wahr" oder eine bloße Behauptung?

1.4 Normative Zielkonflikte als zentrales Problem jeder Ethik
Normative Zielkonflikte oder "Pflichtenkollisionen" bilden das größte Problem von Moral und Recht. Die Notwehr ist die historisch älteste Pflichtenkollision. Bei der Verteidigung von Staaten werden "unschuldige" Menschen als Soldaten und in der Zivilbevölkerung "geopfert", damit der angegriffene Staat überlebt.
Die wissenschaftlich-technische Zivilisation hat uns neuartige normative Konflikte beschert, die frühere Generationen nicht kannten. In einem Interview mit der Tageszeitung "DIE WELT“ [Daele] spricht der Berliner Soziologe Wolfgang van den Daele – frisch in den Nationalen Ethikrat berufen – eine erst aufgrund des "wissenschaftlichen Fortschritts" mögliche Pflichtenkollision an.
Im Reagenzglas künstlich gezeugte menschliche Embryonen werden nicht, wie eigentlich vorgesehen, in eine Gebärmutter eingesetzt, damit sie zu Kindern heranwachsen, die dann geboren werden. Vielmehr werden die Embryonen abgetötet, um Stammzellenlinien zu züchten. Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft unersetzlich, um bisher unheilbar Kranken in Zukunft helfen zu können.
Moralische Normen als Traditionsnormen regeln den Umgang unter Menschen, ungeborene Kinder eingeschlossen. Ein im Reagenzglas gezeugter Embryo kann aber erst implantiert zu einem normativ geschützten Menschen heranwachsen. Van den Daele bringt es deshalb auf den Punkt: "Aber woher weiß man, was in diesem Fall moralisch ist?" Am Ende des Interviews bekräftigt der Soziologe: "In Ethikräten sitzen keine Spezialisten für moralische Antworten, die gibt es nicht."
Im Unterschied zu Intellektuellen müssen Politiker – diese haben wir in diesem Seminar besonders im Auge – , Manager, Ingenieure und oft auch Forscher beruflich entscheiden, entweder etwa zu tun oder zu lassen. Um zu "wissen", was sie "tun sollen" brauchen sie ethische Beratung.
In der Moralphilosophie schreckt Verantwortliche das "vorherrschende Chaos der Schulmeinungen" [Patzig 80, S. 99] ab.
Die Weisungen insbesondere des katholischen Lehramts und die Ergebnisse der Moraltheologie, einer dogmatischen Version der Ethik, haben in der politischen Praxis der modernen Demokratie zwei nicht aufhebbare Nachteile. Erstens: Begründungen erreichen nur Gläubige. Zweitens: Unterschiedliche Religionen kommen zu unterschiedlichen ethischen Ergebnissen. So verwirft die Moraltheologie die Zeugung menschlicher Embryonen im Reagenzglas wie die Abtötung nicht implantierter "überzähliger" Embryonen zur Züchtung von Stammzellenlinien. Jüdische Theologen erlauben beides.

Thomas von Aquin lebte vor achthundert Jahren in der Kölner Erzdiözese, zu der das KSI gehört Thomas entfaltete Teile der Wahrheit des christlichen Glaubens mit Argumenten, so dass sie selbst Ungläubige nachvollziehen konnten. Den Höhepunkt des Zusammenspiels von Vernunft und Erfahrung hat Thomas damals im aristotelischen Denken gesehen. Wie steht es heute um "Die Vernunft im menschlichen Leben" [Simon]?
Eine Logik des Handelns [z. B. von Wright] gibt es, eine erfahrungswissenschaftliche normative Ethik noch nicht. Hier hat von den Daele recht. Sie müsste normative Aussagen – nehmen wir die Bezeichnung wissenschaftlich ernst – als "ethisch wahr" oder "ethisch falsch" klassifizieren können. Was müsste ein ethisches Forschungs- und Wissenschaftsprogramm für eine solche zukünftige "Ethik ohne Metaphysik" [z. B. Patzig 83] leisten? Folgende Fragen hat sie zu beantworten. Erstens: Lassen sich moralische Normen vernünftig begründen? Zweitens: Kann man überhaupt bindende Verhaltensregeln – wie wollen sie im folgenden ethische Normen nennen – im Spiegel unseres Wissens und unseres Könnens erklären? Können wir ethischen Normen – wie es im Falle von rechtlichen geschieht – Ränge zuordnen? Kann man Ideen wie Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität, Freiheit oder – heutige immer wichtiger – die Idee der Nachhaltigkeit "ideologiefrei" präzisieren, ihren Zusammenhang untereinander und mit ethischen Normen wissenschaftlich erklären? Gerade die Vorstellungen von Solidarität und Gerechtigkeit spielen auch heute im kirchlichen Raum eine große Bedeutung [Engelhardt, Lehmann].
Und nun das Wichtigste: Was ist Verantwortlichen ethisch zu raten, um normative Zielkonflikte entweder ganz zu vermeiden oder bereits entstandene "bestmöglich" beilegen zu können?

2. Prävention ist besser als Intervention

2.1 Eine Verantwortungsethik muss unser Können widerspiegeln
Sei es im Vorfeld der Gesetzgebung, sei es in der Sicherheits- oder in der Außenpolitik, sei es bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen oder bei einer umweltschonenden Energieproduktion: Bekenntnisse, Überzeugungen und "guter Wille" genügen in der Politik sowenig wie in der Medizin: Den Betroffenen kommt es auf die Ergebnisse an: Werde ich geheilt, wird der Frieden erhalten, bekomme ich wieder eine Arbeit, verfügen wir künftig über genügend Energie, um überleben zu können? Geraten insbesondere Politiker oder Ärzte – wie bei der Stammzellenforschung – in normative Zielkonflikte, müssen sie entscheiden, welche ihrer im Rahmen ihres Könnens möglichen Optionen mit dem "kleineren Übel" verbunden sind. Der Begründer der Ethik der Überzeugungen hat solche Konflikte bereits klar erkannt [Aristoteles, S. 97].
Max Weber spricht von Gesinnungsethik, wenn Ethik moralische Tabus akzeptiert, Vorschriften, die unter keinen Umständen gebrochen werden „dürfen“. Und Weber tauft eine Ethik eine Verantwortungsethik, wenn es darum geht, bei drängenden Entscheidungen das "kleinere Übel" zu wählen.
Doch was ist das kleinere Übel? In der Verantwortungsethik geht es um die Bewertung von Handlungen. Verantwortliche haben ihre Optionen im Spiegel des eigenen Könnens abzuschätzen und vor den von ihren Entscheidungen betroffenen Menschen zu rechtfertigen. Um das "kleinere Übel" wählen zu können, müssen sich Verantwortliche an Handlungsnormen orientieren, die alle Betroffenen akzeptieren.

2.2 Kausales Wissen ist Macht
Ethik, Technik und auch Medizin haben mit Handlungen, Taten wie Unterlassungen im Dienste der Menschen zu tun. Sie sind "praktische Wissenschaften". Ausschlaggebend sind die Ergebnisse, nicht die Motive.
Was Technik und auch Medizin betrifft, wissen wir spätestens seit Bacon, dass es ein technisches Forschungsprogramm gibt. Das berühmte Zitat von Bacon wird oft verkürzt wiedergegeben. "Wissen ist Macht" begründet Bacon dadurch, dass wir durch Kenntnis der "Ursachen" [Bacon, S. 81] technisch zweckorientiert handeln und die Welt nach unseren Vorstellungen umgestalten können.
Bacons Programm wurde erst im 19. und 20. Jahrhundert breit in die Tat umgesetzt. Es hat sowohl zu ungeheuren Fortschritten im Dienste des Menschen im Kampf gegen Krankheit, Hunger und Energiemangel, aber eben auch zur Atombombe geführt.

2.3 Macht braucht Grenzen: Starke dürfen Schwache nicht schädigen
Wir alle ahnen zumindest: Es gibt Grenzen, die wir z. B. im Dienste der Gesundheit überschreiten müssen, andere Grenzen, die wir gerade nicht überschreiten dürfen. Handelt es sich bei diesen Grenzen um moralische Tabus im Sinne der Gesinnungsethik? Oder geht es vielmehr darum, dass – Überzeugungen hin, Überzeugungen her – die "Starken nicht die Schwachen schädigen"?

Sogar unser Grundgesetz nimmt in Artikel 56 und 64 Bezug auf die Abwendung von "Schaden": Politiker sollen sich dem "Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren" und "Schaden von ihm wenden..."[Dürig, S. 54, 56]

In der Ethik kann es nicht darum gehen, Schaden von einem Volke abzuwenden. Schaden muss vielmehr von jedem einzelnen Menschen, wo immer in dieser Welt lebt und wo immer Menschen für ihre Mitmenschen – und Mitgeschöpfe – Verantwortung tragen, abgewendet werden. Wie aber können wir Schaden sozusagen "dingfest" machen, dem Menschen, wo immer sie in dieser Welt leben oder – im Sinne der Generationengerechtigkeit – einmal leben werden, ausgesetzt sind? Könnten moralische Normen – von allen ohne wenn und aber befolgt – einfach Bedingungen sein, durch deren strenge Befolgung Schaden bestmöglich abgewendet wird? Dann hätten wir eine ganz einfache Erklärung für die bekannte Erfahrungstatsache, dass moralische Normen weltweit unbedingt zu beachten sind.
Anstelle von Schaden sprechen wir heute präziser von Risikofaktoren und Risiken, Wahrscheinlichkeiten, die mit Ereignissen einhergehen, die unmittelbar einzelnen Risikofaktoren verknüpft werden können. "Zu Risken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Arzt" belehren uns die Beipackzettel zu unseren Arzneien.

2.4 Zur Definition und Abschätzung ethischer Risiken
Wenn bei Zielkonflikten in der Technik die Sicherheit, in der Medizin Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet sind, machen Techniker und Mediziner Risikoanalysen. Eher auf intuitiver als auf durchdachter ethischer Grundlage analysieren Ingenieure oder Ärzte, mit welchen ihrer Handlungsoptionen die größeren medizinischen oder technischen Risiken für die betroffenen Menschen verbunden sind. Technischen oder medizinischen Schaden – eine Krankheit – gibt es nach dieser Vorstellung erst dann, wenn ein risikobehaftetes Ereignis eintritt. Wer Risiken minimiert, vermeidet Schaden ganz oder – wenn er unvermeidbar sein sollte – hält ihn so klein wie es uns im Rahmen unseres Könnens eben möglich ist.
Was aber könnten typische ethische Risiken sein? Ähnlich wie im Falle von Technik und Medizin, werden wir im allgemeinen nur durch eigene wissenschaftliche Forschungen, nicht aber durch bloße Überzeugungen oder durch bloßes Nachdenken auf dem Sofa zu "belastbaren" Resultaten kommen.
Um zunächst dem uralten und unfruchtbaren Streit aus dem Wege zu gehen, was wichtiger sei, das Wohl des Einzelnen oder das Gemeinwohl, wollen wir folgende Festsetzung treffen. Aus allen möglichen von Menschen beeinflussbaren Risiken seien ethische genau die, denen sowohl der Einzelne wie die "globale Risikogemeinschaft" in ihrer natürlichen, gegebenenfalls technisch und wirtschaftlich veränderten Umwelt ausgesetzt sind.
Ethische Risiken sind Wahrscheinlichkeitsgrößen und hängen einmal von unserem Wissen, zum anderen von unserem Können ab. Denn auch einen absehbaren Zusammenprall eines großen Meteoriten mit unserem Planeten könnten wir nicht verhindern. Wie wir ethische Risiken genau erklären, sie abschätzen oder durch ein Forschungsprogramm ermitteln und dann durch Befolgung ethischer Normen wirksam vermeiden oder doch begrenzen können, sehen wir später.

2.5 Prävention ist besser als Intervention
Aus der Medizin kennen wir das geflügelte Wort "Vorbeugen ist besser als heilen". In der abgewandelten Form "Prävention ist besser als Intervention" trifft es – unabhängig davon, wie wir ethische Risiken erklären und dann erforschen können – auch für die Ethik zu. Der Präventivmedizin entspricht die Präventivethik.
Für das Teilgebiet der Medizin, das nach fehlgeschlagener Prävention eine ausgebrochene Krankheit durch Intervention heilen kann, muss es in einer Interventionsethik dann eine Parallele geben.
In der Präventivmedizin können unterschiedliche medizinische Risikofaktoren, die miteinander verknüpft sind, durch Befolgung medizinischer Verhaltensregeln weitgehend ausgeschaltet werden. Wer nie raucht, kaum Alkohol trinkt, nicht zu fett isst, seinen Blutdruck kontrolliert und Sport treibt beugt dem Ausbruch von Herz- und Kreislaufkrankheiten sowie von Lungenkrebs vor. Eine Krankheit als medizinischer Schaden entsteht erst dann, wenn ein medizinisches Risiko tatsächlich eintritt. Medizinisch richtiges Verhalten kommt sowohl dem Einzelnen wie der Gesellschaft insgesamt zugute. Analog dazu sollten ethische Risikofaktoren und die zugehörigen ethischen Normen dazu dienen, die für das Individuum wie für die globale Risikogemeinschaft in ihrer irdischen Umwelt, ethischen Risiken präventiv zu verhindern.

2.6 Ethische Interaktion stabilisieren ethische Systeme

Erstmals Platon hat dem Sokrates die Worte in den gelegt, man dürfe nicht so handeln, dass der Staat zusammenbreche, sobald jeder so handelte [Platon, S. 48].
Dieses Prinzip von Platon lässt sich leicht so verallgemeinern, dass es zur Definition von ethischen Risikofaktoren dienen kann, die in einem zukünftigen Forschungsprogramm zu ermitteln sind.
Eine moderne Version des Prinzips von Platon, die sich allerdings nicht so unmittelbar zur Modellbildung umsetzen lässt wie dessen Idee, ist die Forderung von Jonas: "Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden" [Jonas, S. 36].
Zunächst können wir jede uns mögliche Handlung als endliche Folge von Interaktionen mit Gegenständen in Raum und Zeit beschreiben. Beschränken wird uns der Einfachheit halber auf Zweier-Interaktionen und können wir diese mit Hilfe von Gedankenexperimenten identifizieren, möge sie elementar heißen. Brauchen wir dagegen interdisziplinäre empirische Forschungen, seien sie nichtelementare Zweier-Interaktionen. Zu diesen gehören unter anderen psychische Interaktionen mit unseren Mitmenschen, viele physische Interaktionen mit Menschen und anderen Lebewesen, Interaktionen mit unserer natürlichen oder technischen Umwelt insgesamt sowie vor allem auch Eingriffe in unsere wirtschaftliche Umwelt.
Nicht alle aufgrund unseres Könnens möglichen Interaktionen beeinflussen die Stabilität der globalen Risikogemeinschaft. Sofern eine vorgegebene Zweier-Interaktion – von allen Akteuren ausgeführt – das globale System von Natur und Gesellschaft samt all den Untersysteme, in denen diese erklärt ist, entweder stabilisieren oder destabilisieren kann, definieren wir sie – ohne weitere Begründung, also "axiomatisch" – als ethische Interaktion. Die durch ethische Interaktionen zu stabilisierenden oder destabilisierenden Systeme seien ethische Systeme.
Wenn wir von ethischen Interaktionen sprechen, gehört zu deren Definition, dass es sich um eine Interaktion handelt, die von allen Akteure entweder ausgeführt oder nicht ausgeführt wird. Mit "allen Akteuren" meinen wir stets diejenigen, die aufgrund ihrer Fertigkeiten oder ihrer Macht, kurz ihrer Kompetenz, die fraglichen Interaktionen so ausführen können, dass ihr Zweck mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt wird. Sichere Erfolge können Menschen nie garantieren. Nur Akteure, die dies leisten können, weil sie zum Wissen, zum Können beitragen oder weil sie die Macht haben, über das Können und Wissen anderer Menschen zu verfügen, tragen Verantwortung. Nur an sie richten sich entsprechende ethische Normen.

2.7 Ethische Interaktionen sind mit ethischen Risikofaktoren verknüpft
Jeder einzelnen – entweder universell ausgeführten oder universell nicht ausgeführten – ethischen Interaktion werde ein globaler oder individueller ethischer Risikofaktor zugeordnet. Je stärker die Interaktion die Stabilität des globalen Gesamtsystems von Natur und Gesellschaft beeinflusst, desto größer sei der zugehörige globale Risikofaktor.
Tritt das mit einem Risikofaktor verbundene Ereignis mit der Wahrscheinlichkeit Eins ein, dann erst entsteht ethischer Schaden. Dieser wird durch die Größe des globalen Risikofaktors gemessen und gibt den Aufwand wider, der aufgebracht werden muss, um im globalen System von Natur und Gesellschaft den Zustand wieder herzustellen, der vor Eintritt des Ereignisses bestanden hat, oder einen anderen Zustand, dessen Stabilität dem ursprünglichen äquivalent ist. Wird der Aufwand auf das einzelne Individuum bezogen, gibt er die Größe des individuellen Risikofaktors wieder.
Im folgenden sprechen wir immer nur vom globalen Risikofaktor, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird. Ein ethisches Risiko ist als das Produkt von Risikofaktor und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des dem Faktor zugeordneten risikobehafteten Ereignisses definiert.
Voraussetzen müssen wir, das globale ethische System und jedes seiner ethischen Subsysteme lasse sich durch endlich viele ethische Interaktionen stabilisieren. Denn unendlich viele Interaktionen auszuführen, ist uns Menschen versagt. Ethische Risikofaktoren sind, wie z. B. auch medizinische, im allgemeinen miteinander korreliert. Diese Korrelationen gilt es ebenfalls zu erforschen.

2.8 Ethische Normen stabilisieren Natur und Gesellschaft
Jeder ethischen Interaktion und damit jedem ethischen Risikofaktor ordnen wir eine ethische Norm zu. Wird die Norm universell respektiert, wird eindeutig die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass das mit dem Risikofaktor verknüpfte Ereignis eintritt.
Als weitere Größe führen wir den Rang einer Norm ein. Er sei dem zugehörigen ethischen Risikofaktor proportional. Da ethische Normen sowohl mit Mensch-Mensch-, also auch mit Mensch-Natur-Interaktionen oder Mensch-Technik-Interaktionen verbunden sind, gibt es Normen, die isoliert nur zur Stabilität der Sozialsysteme beitragen, in denen die zugehörigen Interaktionen erklärt sind, und andere, die das Gesamtsystem von Natur und Gesellschaft stabilisieren.

2.9 Jede ethische Norm schützt zugleich unmittelbar das Individuum
Die selben ethischen Verbotsnormen, die ethische Systeme stabilisieren, schützen unmittelbar auch das Individuum weltweit (Ein Hinweis für Mathematiker: Ethische Normen repräsentieren einzeln lineare Zusammenhänge)
Ein Beispiel: Die Klasse jener elementaren ethischen Mensch-Mensch-Interaktionen, die jedem Individuum durch Tötung den größtmöglichen ethischen Schaden zufügt, destabilisiert zugleich jedes Sozialsystem, in dem eine Tötung vorkommen kann, von der Familie einschließlich der ungeborenen Kinder, über das Unternehmen, die Gemeinde, das Land, die Nation bis hin zur Menschheit. Umgekehrt trägt das universell befolgte unbedingte und isolierte Verbot der Tötung zur Stabilisierung all der genannten Sozialsysteme bei.
Wird eine vorgegebene ethische Norm in einem ethischen System von allen Akteuren ausnahmslos befolgt, treffen wir die Sprachregelung, die Norm sei dort erhalten. Wird sie von der überwältigenden Mehrheit der Akteure beachtet, sei sie fast erhalten.
Wir sehen schon an diesem einfachen Beispiel: Ethische Normen, in allen Systemen universell erhalten, in denen sie vorkommen können, dienen sowohl dem Wohl des Individuums wie der Stabilität ethischer Systeme.
Wir dürfen ethische Normen aber niemals losgelöst von ethischen Interaktionen definieren, indem wir sie willkürlich nur auf Untersysteme erstrecken.
Würde eine Gesellschaft alle – sagen wir – über 70-jährigen töten, dann würde dies dem Überleben der Gesellschaft, nicht aber dem einzelnen Menschen, welcher der Interaktion töten ausgesetzt ist, zugute kommen. Dies wäre Sozialdarwinismus pur und würde nicht der ethischen Tradition der Schadensbegrenzung folgen, welche die gleichsam "axiomatische" Grundlage unserer Verantwortungsethik bildet. Das Tötungsverbot schützt damit insbesondere alle Wesen der Spezies Mensch, ob alt, jung, krank oder gesund.
Bei Pflichtenkollisionen muss dieser universelle Schutz durchbrochen werden: Normen schützen dann den Verbrecher nicht im gleichen Masse wie sein Opfer.

2.10 Moralische Normen sind elementare ethische Normen
Weitere Beispiele für elementare ethische Interaktionen, wie Betrug, Nichtrespektieren fremden Besitzes, Unterschlagung, Bestechung oder staatliche Unterdrückung sowie die dazugehörigen ethischen Normen lassen sich leicht finden. Wir erkennen, dass die ethische Verbotsnorm, nicht zu töten, mit der entsprechenden moralischen zusammenfällt.
Jeder kann durch weitere einfache Gedankenexperimente überprüfen, dass die weltweit bekannten und akzeptierten moralischen Verbote wie auch die modernen Menschenrechte, die allein durch Verbote gewährleistet werden können, mit elementaren ethischen Verbotsnormen zusammenfallen. Diese moralischen Normen dienen folglich sowohl der Erhaltung der globalen Gesellschaft als auch dem weltweiten Schutz des Individuums.
Wir haben damit zunächst gezeigt, dass die Ethik der Schadensbegrenzung die Ethik der moralischen Überzeugungen reproduziert.
Wir merken schon hier an, dass Menschen als eigene Spezies stets durch Normen höheren Ranges geschützt sind als andere Lebewesen. Denn nur die Spezies Mensch kann durch ihre Handlungen ihre Umwelt tiefgreifend und absichtsvoll verändern. Nur ihr sind die anderen Lebewesen, sind Natur und Gesellschaft insgesamt anvertraut Nur Menschen können deshalb potentiell oder aktuell Verantwortung tragen.

2.11 Verbotsnormen schalten Risikofaktoren aus
Erhaltene Verbotsnormen schalten die ihnen zugeordneten Risikofaktoren aus. Sie machen die mit diesen verknüpften Wahrscheinlichkeiten zu Null.
Die zu Verbotsnormen gehörenden Risikofaktoren bezeichnen wir als ethische Nullrisikofaktoren. Natürlich sind nicht die Faktoren selbst gleich Null, sondern nur die mit ihnen verknüpften Wahrscheinlichkeiten.
Gebotsnormen können dagegen – selbst wenn sie von kompetenten Akteuren regelmäßig ausgeführt werden – , die ihren zugeordneten Risikofaktoren niemals ganz ausschalten. Es bleibt vielmehr stets eine endliche Restwahrscheinlichkeit, dass das durch das Gebot intendierte und mit dem Risikofaktor verknüpfte zu verhindernde Ereignis doch eintritt, die ethisch gebotene Handlung ihr beabsichtigtes Ziel nicht erreicht.
Zwei Beispiele: Wer immer einer gehbehinderten Person zur Toilette hilft, kann im Einzelfall scheitern, obwohl er der Aufgabe "eigentlich" gewachsen ist: Die Person kann stürzen, erreicht so nicht nur nicht die Toilette, sondern mag sich sogar etwas brechen. Auch ein kompetenter Chirurg kann im Einzelfall das Ziel einer lebensrettenden Operation verfehlen.
Je häufiger indessen in einer Gesellschaft Gebotsnormen erhalten sind, desto stabiler die Gesellschaft, desto besser wird dem betroffenen Einzelnen geholfen. Aus der Sicht der absehbaren Ergebnisse ist die Ethik der Gebote notwendig statistisch, die Ethik der Verbote deterministisch.
Nur Verbotsnormen können folglich von allen beachtet und damit durch Moral und Recht auch gefordert werden. So ist es nicht ohne Problematik, hochrangige ethische Gebote in Rechtsnormen umzusetzen. Denn bei jedem rechtlichen Gebot muss im Einzelfall gerichtlich untersucht werden, ob die Kompetenz des Angeklagten zu dessen Umsetzung ausreichte. Im Zweifel muss dann ohnedies zugunsten des Angeklagten entschieden werden.
Im Blick auf zu erzielende Ergebnisse im wohlverstandenen Interesse aller Betroffenen ist es besser, die Befolgung von Geboten durch entsprechende Anreize – etwa durch höheres soziales Ansehen oder größere wirtschaftliche Vorteile – zu forcieren, anstatt ihre Nichtbefolgung als rechtliche oder moralische Schuld abzuqualifizieren.

2.12 Ethische Normen führen zu Gerechtigkeit, Solidarität und Fortschritt
Die unterschiedlichsten Quellen betrachten Gerechtigkeit als Eigenschaft von Gesellschaften oder Gesellschaftsordnungen [Die Bibel, Sprüche 14, 34; Kelsen, S. 11; Rawls, S. 19
]. Wenn alle Akteure auch nur alle elementaren ethischen Verbotsnormen respektieren, fördert schon dies die Stabilität der Gesellschaft und schützt das Individuum.
So erscheint es sinnvoll, auf jeden Fall die Verbotsnormen, die solchen elementaren ethischen Interaktionen zugeordnet sind, die Zweier-Beziehungen zwischen je zwei Menschen beschreiben, als gerecht zu bezeichnen. Das selbe trifft für Moral- oder Rechtssysteme zu: Je mehr gerechte Normen sie enthalten, desto gerechter sind sie.
Die Gerechtigkeit realer Rechtssysteme lässt sich somit objektiv messen. Gesellschaften selbst sind um so gerechter, je häufiger sich alle Akteure an all den gerechten Normen simultan orientieren.
Je häufiger dann alle Akteure auch elementare ethische Gebotsnormen ausführen, desto solidarischer ist eine Gesellschaft. Solidarität allgemein ist immer an Kompetenz gebunden und kann nie erzwungen werden. Wenn es sich insbesondere um ethische Normen handelt, die mit schwierig auszuführenden ethischen Geboten verknüpft sind, geht die Zahl der dazu geeigneten Akteure rasch nach unten.
Je häufiger alle ethischen Verbots- und Gebotsnormen, die zu einer bestimmten Zeit erforscht sind, befolgt werden, desto "fortschrittlicher" oder "reformfähiger" sei die entsprechende Kultur oder Nation. Der so definierte Fortschritt lässt sich messen.

2.13 Ethische Normen sichern insbesondere eine nachhaltige Entwicklung
Den Begriff der Nachhaltigkeit kennen wir aus der Forstwirtschaft: Es durften nie mehr Bäume geschlagen werden, als nachwachsen konnten, damit die Forstwirte nicht den "Ast absägten, auf dem sie saßen".
Heute geht es nicht nur um die Forstwirtschaft, sondern insbesondere um alle Mensch-Natur-Interaktionen, die – von allen Akteuren entweder unterlassen oder aber ausgeführt – alle Systeme stabilisieren, in denen sie vorkommen können.
Leider kennen wir heute nur wenige nichtelementare Interaktionen, für die dies zutrifft, und damit auch nur diejenigen ethischen Normen, die diesen zugeordnet sind. Solange nicht größere FuE-Projekte, bei denen nichtelementare Mensch-Natur-Interaktionen eine Rolle spielen, ethische Teilprojekte enthalten, bleibt Nachhaltigkeit ein so vager Begriff wie die wohlbekannten und wohlklingenden aber unscharfen Begriffe von Gerechtigkeit oder Solidarität.
Anschaulich bedeutet Nachhaltigkeit Generationengerechtigkeit: Wir dürfen, um eigene Freiräume zu optimieren, nicht zugleich die aller zukünftigen Generationen, möglicherweise sogar irreversibel schrumpfen lassen. Da Ethik primär präventiven Charakter hat und sich an den absehbaren und nicht an den tatsächlichen Folgen orientiert, dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass es zukünftigen Generationen schon gelingen wird, etwa mit der stetigen Erwärmung der Erdatmosphäre fertig zu werden oder die über Jahrmillionen strahlenden radioaktiven Abfälle aus der nuklearen Energieerzeugung zu entsorgen. Indessen können auch hier Pflichtenkollisionen eintreten, die uns nur die Möglichkeit geben, das "geringere Übel" zu wählen. So gibt es keine uns derzeit in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehende Energiequelle zu einer weltweit risikolosen Energieproduktion.
Selbst da, wo die Bürgerinnen und Bürger sich aufgrund schon ihrer Lebenserfahrung vielleicht nicht richtig, aber wenigstens – im Sinne der Nachhaltigkeit – richtiger verhalten könnten, geschieht dies indessen nicht.: Wir vermeiden kaum Müll, sondern tragen zu immer größeren Halden von Haus- und Industriemüll bei, wir zeigen wenig Engagement, da, wo es möglich ist, zu Strom aus erneuerbaren Ressourcen überzugehen, unsere Häuser bestmöglich gegen Wärmeverluste zu dämmen, private Autofahrten, insbesondere Urlaubsfahrten und weiter Flugreisen zu den fernsten Kontinenten zu reduzieren. Die Industrie funktioniert Autobahnen zu Lagerhallen um, unbrauchbar gewordene Produkte werden nicht repariert, sondern durch neue ersetzt, die ausrangierten Erzeugnisse zu selten im Sinne einer Kreislaufwirtschaft partiell wiederverwendet.

2.14 Mehr Gerechtigkeit, Solidarität und Fortschritt führen zu mehr individueller Freiheit
Stellen wir uns einmal vor, wir lebten in einer fiktiven Gesellschaft, in der niemand mit staatlicher Unterdrückung oder Fehlinformation, niemand mit Mord und Totschlag, mit Raub, Diebstahl, Vernichtung seines Besitzes, mit Betrug oder Korruption rechnen muss, alles elementare Interaktionen, die sich allein durch gerechte Normen, die wir als moralische Normen alle – oder fast alle – von Kindesbeinen an kennen, präventiv verhindern könnten. Keine existierende Zivilgesellschaft in unserer Welt gewährt allen ihren Bürgerinnen und Bürgern nur diese wenigen realen Freiheiten wie die genannte fiktive. Wir brauchen keine große prophetische Gabe um anzunehmen, dass dies auch für alle Zukunft zutreffen wird, von der uns nur zu bekannten Vergangenheit ganz zu schweigen
. Verbote allein halten keine Gesellschaft zusammen Ohne Solidarität, ohne all die ethischen Normen, deren Ausführung für Hilfe zur Selbsthilfe notwendig sind, denen alle Akteure folgen, kann schon aufgrund praktischer Lebenserfahrung selbst eine schlichte Gesellschaft wie die oben skizzierte, niemals existieren können. Dies trifft erst recht zu, wenn wir alle erforschten ethischen Normen in unsere Betrachtung einbeziehen. Ihre Befolgung ohne "wenn und aber" würde Gerechtigkeit, Solidarität, Fortschritt und damit auch die realen Freiheiten jedes Individuums weltweit optimieren.
Freiheit ist nie nur Folge herrschender Gerechtigkeit, Solidarität und des möglichen Fortschritts, sondern zugleich die wichtigste Voraussetzung dafür, dass sie in einer Gesellschaft herrschen können, wie Sen [Sen, S. 70] ausführlich beschrieben hat. Gerechtigkeit, Solidarität, Fortschritt und Freiheit können nicht isoliert, sondern nur im gegenseitigen Zusammenhang verstanden werden.
Aus Sicht des Einzelnen ist die in Artikel 1 des Grundgesetzes [Dürig, S. 39] geschützte Menschenwürde in einer gerechten, solidarischen und fortschrittlichen Gesellschaft so gut geschützt, wie uns Menschen möglich ist.

2.15 Strafen dienen der Wiedergutmachung
Die tiefsten Eingriffe in Freiräume der Bürgerinnen und Bürger nimmt das Strafrecht vor. Unsere Gerichte mühen sich ab, z. B. einem Menschen, der einen anderen erschlagen hat, nachzuweisen, dass er diese Tat aus freien Stücken und zugleich "niedrigen Beweggründen" begangen hat. Wird er überführt und glaubt das Gericht, die niedrigen Beweggründe "bewiesen" zu haben, wird der Täter als "Mörder" zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Seine "Schuld" wird durch die Strafe gesühnt, Recht und Gerechtigkeit angeblich durch die Verbüßung der Strafe wieder hergestellt. Das Strafmaß, so zeigen sich Gerichte wie Öffentlichkeit überzeugt, werde schon potentielle Übertäter von einer ähnlichen Tat abschrecken.
Die abschreckende Wirkung von Strafen lässt sich jedoch statistisch weder nachweisen, noch ist sie ethisch zu rechtfertigen. Abschreckung missbraucht Verurteilte als bloße Mittel zu einem vorgeblich guten Zweck . Dies hat bereits Kant abgelehnt.
Ein der Tötung überführter Täter hat eine ethische Norm größten Ranges verletzt. Doch keine noch so hohe Strafe erweckt den Erschlagenen von den Toten. Auch Angehörigen, die ihren "Ernährer" verloren haben, haben von der Sühne keinen objektiv messbaren Vorteil. Nur atavistische Gefühle werden durch die Bestrafung befriedigt. Völlig anders wäre es, wenn ein überführter Täter verurteilt würde, Schaden, den er durch seine Normverletzung verursacht hat, wenigsten finanziell wieder gutzumachen. Im Falle eines Tötungsdeliktes, Folge eines Fehlverhaltens, was jede Prävention torpediert, ist dies unmöglich. Doch wäre den Angehörigen eher geholfen, wenn jeder Überführte, der einen Menschen umgebracht hat, in einen Fonds einzahlen würde, welcher der Versorgung von Menschen dient, die Angehörige durch Gewaltdelikte verloren haben. Am besten lässt sich dies erreichen, wenn der Verurteilte, im Rahmen seines persönlichen Vermögens und seiner beruflichen Möglichkeiten, bestimmte Tagessätze für eine vom Gericht festgelegte Dauer dem Fonds zuführt. Sollte er dazu nicht bereit, somit nicht resozialisierbar sein, droht ihm Sicherungsverwahrung. Diese ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz vor zukünftigen Normverletzungen und dem damit verbundenen Schaden.
Bei allen anderen Normverletzungen gelten analoge Überlegungen: Wie im Zivilrecht muss der angerichtete Schaden im Rahmen der individuellen Möglichkeiten des Überführten zumindest teilweise kompensiert werden.
Haft bedeutet immer Freiheitsberaubung. Sie ist dem Staat so wenig erlaubt, wie dem Bürger oder der Bürgerin. Folgt man den skizzierten Gedankengängen, würde dies zu einem neuen und vereinfachten, zudem "humaneren" Strafrecht führen. Diese wäre auch weitgehend unabhängig vom Nachweis der Existenz – oder der Nichtexistenz – dessen, was als "freier Wille" bezeichnet wird.

3. Wann und warum entstehen normative Zielkonflikte?

3.1 Risikokorrelationen als Grund der Entstehung von Zielkonflikten
Ein normativer Zielkonflikt spielt in der Ethik eine analoge Rolle wie eine Antinomie in der Logik. Man spricht in der Ethik indessen nicht von einer Antinomie sondern einem Dilemma oder einer Aporie [Wieland].
Wir betrachten zunächst eine fiktive Gesellschaft, die so einfach strukturiert ist, dass jeder jedem beistehen kann. Ihr Zustand und ihre zeitliche Entwicklung lässt sich durch vier zeitabhängige ethische Risikofaktoren schon ausreichend beschreiben: drei Nullrisikofaktoren, die dem moralischen Gewaltverbot, dem Betrugsverbot sowie dem moralischen Verbot, den Besitz anderer anzutasten, zugeordnet sind, sowie der Risikofaktor, der mit Nothilfe bzw. Hilfe zur Selbsthilfe einhergeht. Totschlag werde durch ein moralisches Tabu ganz ausgeschlossen.
Solange niemand in dieser Gesellschaft Not leidet, wird keiner betrügen, sich an fremdem Besitz vergreifen oder gar Gewalt anwenden, d.h. alle Nullrisikofaktoren sind ausgeschaltet. Sollte aber eine Familie zu Schaden kommen – z. B durch einen durch Blitzschlag ausgelösten verheerenden Brand Haus und Habe verliert – kann sie nur überleben, wenn sie Solidarität erfährt. Ist dies nicht der Fall, ist also die bisher scheinbar gerechte Gesellschaft nicht solidarisch, dann entsteht eine Pflichtenkollision: Die geschädigte Familie kann nur überleben, wenn sie durch Diebstahl, Betrug oder Totschlag ausschließende Gewalt an notwendige Güter gelangt. Nur in einer solidarischen Gesellschaft sind Nullrisikofaktoren ausgeschaltet.
Wie in der Präventivmedizin müssen in der Präventivethik unterschiedliche Risiken durch Beachtung der zugeordneten ethischen Normen, simultan begrenzt werden. Der Grund dafür liegt in Risikokorrelationen, die in der fiktiven Gesellschaft wie in allen realen Gesellschaften stets latent bestehen.
Sofern jeder, der Hilfe benötigt, auch alsbald Hilfe erfährt und zudem niemand unter Gewalt, Betrug oder Verlust seines Besitzes leidet, genießt er zugleich ein hohes Maß an individueller Freiheit. Mit anderen Worten: Je weniger normative Zielkonflikte durch das richtige Verhalten aller Verantwortlichen entstehen, desto weniger Risikokorrelationen werden aktiviert, desto gerechter und solidarischer ist die Gesellschaft und desto mehr reale Freiheiten genießt das Individuum im Mittel.
In modernen Zivilgesellschaften sind Risikokorrelationen weit vielfältiger und hängen häufig vom Stand von Wissenschaft und Technik ab, im Grundsatz besteht jedoch der selbe Sachverhalt: Je mehr Verantwortliche sich – schon ohne aufwendige soziale Kontrolle – richtig verhalten, desto weniger Risikokorrelationen werden aktiviert, desto weniger normative Zielkonflikte gefährden den Zusammenhalt der Gesellschaft [Rampacher].

3.2 Nur simultane Befolgung von Normen sichert die Prävention
Prävention kann faktisch somit nur gelingen, wenn unterschiedliche ethische Verbots- und Gebotsnormen, wie sie für die in einer Gesellschaft und ihren Untersystemen im Spiegel ihres Könnens charakteristisch sind, simultan befolgt werden. Je vielfältiger mögliche Interaktionen aufgrund des wissenschaftlich-technischen und des wirtschaftlichen Entwicklungsstandes einer Gesellschaft sind, desto weniger ethische Normen können allein durch Gedankenexperimente ermittelt werden, um den Zustand sowie die mögliche zeitliche Entwicklung, die "Dynamik" der betreffenden Gesellschaft zutreffend zu beschreiben. Ohne Forschungen, insbesondere ohne dedizierte interdisziplinäre Forschungsprojekte lassen sich dann ethische Interaktionen, ethische Risikofaktoren und ethische Normen nicht ermitteln.
Wir verfügen nun über eine einfache wissenschaftliche Erklärung für den bekannten und bis heute von der Moralphilosophie nur unter Rückgriff auf Metaphysik erklärbaren Sachverhalt, dass moralische Normen unbedingt und zugleich simultan zu befolgen sind. Denn moralische Normen fallen – wie wir wissen – mit elementaren ethischen zusammen. Ethische Normen sind lineare Bedingungen zur ethischen Risikominimierung.

3.3 Fehlverhalten als Entstehungsgrund für normative Zielkonflikte
In der Medizin muss der durch die fehlgeschlagene Prävention eingetretene Schaden durch medikamentöse oder chirurgische Eingriffe mit mehr oder weniger großen und unerwünschten Nebenwirkungen aufgrund bestehender medizinischer Risikokorrelationen begrenzt werden, um betroffene Patienten zu heilen, soweit dies der Stand der Medizin erlaubt.
Wie wir eben gesehen haben: Solange niemand eine ethische Norm bricht, spielt es keine Rolle, ob Risikofaktoren korreliert sind oder nicht. Sobald aber nur eine einzige solche Norm verletzt wird, werden bisher latente Korrelationen aktiviert.
Wenn in unserer fiktiven Gesellschaft ein junger Mann einer jungen Frau beim Nachhauseweg Gewalt anzutun versucht, dann kann ein zufällig vorbei gehender gut trainierter Mann der Bedrohten nur wirksam helfen, wenn er dem Übeltäter seinerseits mit Gewalt droht und diese notfalls anwendet, also selbst eine Norm verletzt, die „eigentlich“ unbedingt gilt. Fehlverhalten führt also zu einem normativen Zielkonflikt.

3.4 Unwissen als Entstehungsgrund eines normativen Zielkonflikts
Vor vielen Jahren gab es mehr Nierenkranke, die eine Blutwäsche benötigten, als Geräte, die diese Blutwäsche vornehmen konnten. Ethikkommissionen mussten entscheiden, wer angeschlossen werden sollte und wem dieser Rettungsweg verschlossen wurde.
Hier liegt keine Normverletzung vor. Vielmehr erlauben nicht ausreichende Ressourcen – Folge ungenügenden Wissens und ungenügender technischer Fertigkeiten – nicht, alle Erkrankten regelmäßig und rechtzeitig an das ihr Leben rettende Gerät anzuschließen.
Auch wenn keine Normverletzung vorangeht, steht, ähnlich wie bei der Normverletzung des Vergewaltigers, im Extremfall akut Leben gegen Leben, wenn z. B. Gewalttäter tötet, um unerkannt zu bleiben. Wie ist auch dieses ethische Dilemma formal zu lösen? Fehlverhalten liegt jedenfalls nicht vor.

3.5 Die Häufigkeit normativer Zielkonflikte misst die Gerechtigkeit einer Gesellschaft
Oben haben wir gesehen, dass in einer gerechten Gesellschaft, die notwendig solidarisch sein muss, alle die Gesellschaft charakterisierenden ethischen Normen simultan befolgt werden. In diesem Fall entstehen statistisch gesehen fast keine normativen Zielkonflikte.
Wir können deshalb eine Gesellschaft auch so beschreiben: Je weniger sie durch normative Zielkonflikte erschüttert wird, desto gerechter und freiheitlicher ist sie.
Wir haben somit zwei völlig unterschiedlich lautende Beschreibungen des Gerechtigkeitsgrades einer Gesellschaft, die aber äquivalent sind: Je häufiger alle ethischen Normen befolgt werden, oder je geringer die Häufigkeit ethischer Zielkonflikte ist, desto gerechter ist eine reale Kultur oder ein realer Staat.

3.6 Die Häufigkeit normativer Zielkonflikte misst auch den Grad der Nachhaltigkeit
Ein großer normativer Zielkonflikt ist heute mit der Energieerzeugung verbunden. Aufgrund unserer bisherigen physikalischen Kenntnisse und technischen Fertigkeiten lässt sich der Energiebedarf der Welt auf absehbare Zeit nicht decken, ohne durch fossile Verbrennung den bekannten Treibhauseffekt weiter anzufachen, oder durch nukleare Energieerzeugung zwar zunächst nicht zum Treibhauseffekt beizutragen, aber dafür die Erde mit radioaktiven Abfällen zu belasten, die für Jahrmillionen strahlen und nach unserem Kenntnisstand niemals wirklich entsorgt werden können. Wir sind aber andererseits verpflichtet, den Menschen im Rahmen unserer tatsächlichen technischen Fertigkeiten weltweit ausreichend viel Energie bereitzustellen. Dieses Dilemma können wir derzeit technisch nicht lösen, es fehlen die dazu nötigen Basisinnovationen, die auch durch große Forschungsmittel nicht binnen kurzem erzwungen werden können.
Andere Zielkonflikte wie die mit der Ausplünderung unserer begrenzten irdischen Ressourcen verbundenen – in denen die Interessen der lebenden gegen die Interessen der künftigen Generationen stehen – ließen sich grundsätzlich vermeiden, wenn wir uns politisch entschließen könnten, für die nahe Zukunft eine geschlossene Kreislaufwirtschaft anzustreben. Selbst der Wille dazu scheint weltweit zu fehlen.
Ein aktuelles Beispiel: Die fehlende Bereitschaft der USA, das Protokoll von Kyoto zu unterzeichnen, hat nicht nur eine politische, sondern vor allem eine ethische Dimension.
Ob Gerechtigkeit, ob Nachhaltigkeit "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

4. Wie lassen sich normative Zielkonflikte beilegen?

4.1 Der normative Zielkonflikt der Notwehr
Wir erinnern uns an den oben eingeführten Rang einer Norm. Wenn nicht alle ethischen Normen zugleich respektiert werden können, dann müssen Verantwortliche versuchen, Normen höheren zu Lasten von Normen niedrigeren Ranges Geltung zu verschaffen. Dies ist die erste ethische Regel, die wir bei zur Lösung einer Pflichtenkollision anwenden müssen. Dazu brauchen wir die Ränge aller in den Konflikt verwickelten Normen.
Folgendes, fast alltägliches Beispiel aus der Großstadt. Ein junger Mann, der nicht gerne arbeitet, obwohl er Arbeit leicht finden könnte, entreißt einer Rentnerin, die eben ihre Rente bar von ihrem Bankkonto abgehoben hatte – dabei hatte sie der Mann beobachtet – die Handtasche und spurtet davon; die alte Dame stürzt und bricht sich den Arm. Ein Leistungssportler, der zufällig Zeuge ist, holt den Flüchtenden ein und bringt ihn mit Gewalt zur nächsten Polizeidienststelle; Handtasche und Geld werden sichergestellt, der Straßenräuber festgenommen. Bisher latente Risikokorrelationen werden aufgrund der Verletzung der beiden Normen, sich nicht an fremdem Besitz zu vergreifen und keine Gewalt anzuwenden, aktiviert: die Rentnerin wird durch Gewalt verletzt und verliert – vorläufig – einen Teil ihrer Habe. Um bereits entstandenen Schaden – die Risikoprävention scheiterte am Fehlverhalten des arbeitsscheuen jungen Mannes – wenigsten zu begrenzen, muss der Sportler seinerseits die Norm brechen, mit Gewalt zu drohen oder diese einzusetzen.
Allgemein gilt: Immer dann, wenn in einem von einem Täter heraufbeschworenen normativen Konflikt das Leben des Täters gegen das des Opfers steht, werden die Ränge der Normen, deren Befolgung Leben und Gesundheit des Täter schützt, gegenüber den Rängen der entsprechenden Normen, die das Opfer präventiv bewahren, abgesenkt. Dies ist die zweite ethische Regel zur Beilegung bereits entstandener normativer Zielkonflikte.
In letzter Konsequenz bedeutet dies dann, wenn es nicht ausreicht, die Gesundheit des Täters gegenüber der Gesundheit des Opfers zu schonen, der Täter verletzt oder gar getötet werden muss.
Die beiden Regeln ersetzen in der Ethik der Prävention und Intervention den kategorischen Imperativ Kants: "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." [Kant, S. 140]
Verantwortliche sind nun nicht mehr gehalten, selbst abzuschätzen, ob ihr geplantes Handeln zugleich als Prinzip einer „allgemeinen Gesetzgebung“ gelten kann. Die Komplexität der heutigen Welt würde jeden Verantwortlichen überfordern, würde man von ihm erwarten die Kantische Analyse in jedem Einzelfall selbst vorzunehmen. Verantwortliche Personen oder soziale Gruppen haben vielmehr entweder alle bekannten ethischen Normen autonom strikt zu befolgen, oder aber in einem bereits ausgebrochenen normativen Zielkonflikt durch ihre Intervention Normen höheren zu Lasten von Normen niedrigeren Ranges durchzusetzen.
Festzuhalten bleibt, dass außerhalb eines akuten normativen Zielkonflikts niemand getötet werden darf. Daher ist, wie bereits erwähnt, die Todesstrafe ethisch nicht zu rechtfertigen. Denn ihr Vollzug gibt erstens dem Opfer das Leben nicht zurück und schafft zweitens neues Unrecht: Die gewaltsame Tötung eines Menschen.

4.2 Der normative Zielkonflikt bei Kriegen zum Schutz von Freiheit und Gerechtigkeit
Vor zwanzig Jahren hingen in vielen staatlichen oder staatlich geförderten Forschungsinstituten Plakate aus mit dem Text: "Stell dir vor, es ist Krieg und niemand geht hin". Heute finden sie sich nicht mehr: Jugoslawien lässt grüßen.
Inzwischen weiß jeder, der nur regelmäßig Tagesschau sieht, wie schnell und brutal Menschen ohne Not über Nachbarn herfallen, mit den sie seit Jahrzehnten friedlich zusammengelebt haben. Im Lichte der Geschichte wie des Zeitgeschehens ist jeder radikale Pazifismus ebenso sympathisch wie töricht.
Gewiss, jede körperliche wie geistige Gewalt ist durch moralische, allgemeiner durch ethische Normen verboten. Allein, soweit auch immer unsere historisch dokumentierte Erfahrung zurückreicht, Menschen und Nationen fielen schon immer über andere Menschen und andere Nationen her, selbst wenn sie dies nicht aus Not taten.
Über Notwehr zwischen einzelnen Menschen haben wir schon nachgedacht. In einem Krieg verlieren regelmäßig Viele Leben, Gesundheit und Besitz, die gar keine Verantwortung an dessen Ausbruch tragen. In unserer emotional durchsetzten Alltagssprache gelten solche Menschen als "unschuldig". Dies trifft auf die Zivilbevölkerung wie auf die meisten Soldaten beider Seiten zu. Es gibt keine "gerechten Kriege".
Stellen wir uns vor, wir leben in einem Land, das jedermann ein gutes Gesundheits- und Bildungssystem, viel reale Freiheiten und vor allem innere und soziale Sicherheit bietet. Dieses Land werde von einem Nachbarland überfallen, obwohl dieses in keiner Weise herausgefordert worden ist. Der aggressive Nachbar unterdrückt die eigenen Bürgerinnen und Bürger, viele von ihnen sind in Haft oder werden gequält und ermordet, Parteien, eine unabhängige Gerichtsbarkeit und ein aus freien und geheimen Wahlen hervorgegangenes Parlament, dem die Regierung verantwortlich ist, gibt es nicht. Sollen wir zu den Waffen eilen oder einem "Gesinnungspazifismus" huldigen? Grundsätzlich sollen wir uns verteidigen: erstens, weil des gegnerische Land einen unprovozierten Angriff unternimmt, zweitens, weil seine Gesellschaft ungerechter ist als die unsere. Sollten unsere militärischen Mittel indessen zu schwach sein und wir keine starken Verbündeten haben, dann dürfen wir nach beim Einmarsch der fremden Truppen nur gewaltlosen widerstehen. Denn würden wir Gewalt einsetzen, würden wir in Kauf nehmen, dass vernichtet würde, was erhalten bleiben soll: unser Land und vor allem Leben oder Gesundheit seiner Menschen.
Wir können diese Überlegung durch eine medizinisches Analogon veranschaulichen. Um einen todkranken Patienten zu retten, müssen oft gesunde Organe oder gesundes Gewebe chirurgisch entfernt werden; dies Vorgehen ist nur zulässig, wenn der Operateur die Kompetenz und die apparativen sowie personellen Ressourcen besitzt, die zu einer erfolgreichen Operation unabdingbar sind. Ist dies nicht der Fall, treibt er seinen Patienten rascher in den Tod, als wenn er auf die Operation verzichtet.
In der Sprache der Theorie ethischer Systeme. Wenn der eigene Staat gerechter ist als der gegnerische, was sich, wie wir oben gesehen haben, messen lässt, und zudem in seiner Kampfkraft diesem überlegen ist, was wir nur nach "bestem Wissen" abschätzen können, ist der Einsatz militärischer Gewalt geboten: Nur so können Gerechtigkeit und Freiheit über Ungerechtigkeit und Unterdrückung obsiegen. Im Klartext heißt dies: Obwohl "unschuldige" Soldaten und Zivilisten auf der eigenen wie auf der gegnerischen Seite Leben und Gesundheit verlieren – beide durch ethische Normen höchsten Ranges geschützt – müssen diese Menschen, oft sogar gegen ihren Willen, geopfert werden, um Freiheit und Gerechtigkeit für das Individuum, auch das künftiger Generationen, zu verteidigen.
Anders als bei Notwehr zwischen Täter und Opfer, werden im Verteidigungsfall Menschen nach dem „Prinzip Hoffnung“ im Interesse Überlebender geopfert. 4.3 Der mit der Bevölkerungsexplosion verbundene normative Zielkonflikt Bis ins 20. Jahrhundert war das weltweite Bevölkerungswachstum zwar deutlich zu registrieren, aber noch nicht ausgesprochen dramatisch. Heute wächst die Erdbevölkerung pro Jahr ungefähr um 80 Millionen. Das Wachstum konzentriert sich dabei auf Länder, deren wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Entwicklung zurückgeblieben ist. Dennoch bewirken die an sich erfreuliche Erfolge der Medizin, der pharmazeutischen Industrie und der Landwirtschaft, dass selbst in Entwicklungsländern nicht mehr so viele an Krankheiten und Hunger sterben wie früher. Aus kulturellen Gründen hat sich das generative Verhalten der Menschen in Entwicklungsländen im Mittel nur wenig verändert. Dies Dilemma hängt nicht mit Normverletzungen, sondern mit unserem Unvermögen zusammen, im Einvernehmen mit betroffenen Ländern politisch wie wirtschaftlich gegenzusteuern. Unser Unvermögen führt zu einem explosionsartigen Wachstum der Bevölkerung der Dritten Welt, zur "Bevölkerungsbombe". Diese droht die Ressourcen unseres Planeten zu überfordern, wenn sie nicht rechtzeitig "entschärft" wird.
Die unterschiedlichen Risikofaktoren, die mit den vielen Mensch-Mensch- und Mensch-Natur-Interaktionen von heute verbunden sind, hängen eng miteinander zusammen. Bedauerlicherweise kennen wir weder die wichtigsten isolierten Risikofaktoren, noch die sie verknüpfenden Korrelationen. Daher kennen wir auch nicht die ethischen Normen, die simultan zu befolgen sind, um die Weltbevölkerung zu stabilisieren. Auch die Diskrepanz zwischen dem hohen mittleren Bevölkerungswachstum in der "Dritten Welt" und dem aus Sicht der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes sowie der Gesundheits- und Alterssicherheitssysteme ähnlich dramatischen Rückgang der Bevölkerung in der "Ersten Welt" spielt eine wichtige Rolle in der "Einen Welt" von heute.

4.4 Der mit Abtreibung verbundene normative Zielkonflikt
Das deutsche Strafrecht geht im Falle der Tötung eines Fetus im Mutterleibe davon aus, dass diese Tötung im allgemeinen zwar rechtswidrig ist, nach einer "ergebnisoffenen" individuellen Beratung aber straffrei gestellt wird, weil – so die Begründung – der Schutz des ungeborenen Lebens nicht ohne aktive Mithilfe der Mutter realisiert werden kann.
Der eingenistete Embryo und später der Fetus ist durch ethische Normen genau so geschützt wie das Neugeborene. Denn eine Gesellschaft, die alle Schwangerschaften abbräche, könnte absehbar so wenig überleben wie eine, die alle Neugeborenen umbrächte und die Interaktion Tötung ist angesichts unserer axiomatischen Voraussetzung der Ethik bei allen Stufen menschlichen Lebens unzulässig.
Andererseits ist ein Abtreibungsverbot faktisch nicht dem Verbot der Tötung eines geborenen Menschen gleichzustellen. Denn jede schwangere Frau muss viel leisten, eine Fülle von ethischen Geboten über längere Zeit immer wieder neu befolgen, um ihrem Ungeborenen in allen seinen Entwicklungsstufen die bestmögliche Entwicklung zu bieten. Dazu kann sie faktisch so wenig gezwungen werden, wie man etwa einen Entwicklungsingenieur durch Androhung von Strafen dazu bringen kann, ein innovatives Produkt zu entwickeln. In beiden Fällen helfen im statistischen Mittel Anreize, keinesfalls Strafen.
Jede künftige Mutter muss andererseits durch eine individuelle Beratung erfahren, dass sie auf jeden Fall fundamentale ethische Verbote verletzt, wenn sie abtreibt. In diesem Sinne kann eine ethische Beratung nicht "ergebnisoffen" sein. Niemand kann indessen entscheiden, über wie viel Kraft eine Schwangere in ihrer individuellen Situation verfügt, um alle Gebote zu befolgen, die dem Ungeborenen eine gute Entwicklung sichern.
Anders verhält es sich, wenn aus medizinischen Gründen entweder das Leben des ungeborenen Kindes, oder das der Mutter bewahrt werden kann. Hier liegt – im Gegensatz zu den bisherigen Fällen eines moralischen Dilemmas – ein ethisches Dilemma vor. In der Regel wird der Norm, die das Leben der Mutter bewahrt, ein größerer Rang zugebilligt als der entsprechenden Norm, die das werdende Leben des Kindes schützt.

4.5 Der mit der Reproduktionsmedizin verbundene normative Zielkonflikt
Während in Entwicklungsländern immer mehr Menschen geboren werden, gibt es in den technisch und wirtschaftlich hoch entwickelten Nationen immer größere Gruppen von Frauen und Männern im gebär- bzw. zeugungsfähigen Alter, die auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können.
Die moderne Reproduktionsmedizin kann vielen dieser Menschen helfen, indem Ei- und Samenzellen eines Paares außerhalb des mütterlichen Körpers vereinigt werden. Der so gezeugte Embryo wird dann – möglicherweise nach einer entsprechenden genetischen Untersuchung – in den Uterus der künftigen Mutter implantiert.
Aus ethischer Sicht tritt dann ein erstes Problem auf, wenn aufgrund eines Unfalls oder einer Sinnesänderung der beteiligten Frau, die Implantation des Embryos unmöglich wird. In diesem Falle werden die "überzähligen Embryonen" eingefroren aufbewahrt. Nach deutschem Recht dürfen diese nicht einer anderen "Verwendung" als der ursprünglich vorgesehenen zugeführt werden. Damit lagern – wohl nur relativ wenige – Embryonen für unbestimmte Zeit. Irgend wann können sie nicht mehr nach einer Implantation zu einem Menschen heranwachsen. In anderen Ländern, z.B. in Großbritannien, ist die Rechtslage anders. Hier werden für eine geplante Implantation mehrere Embryonen gezeugt, von denen dann nur ein Embryo dafür bestimmt ist, im mütterlichen Uterus zu einem Kind zu werden. Deshalb lagern im Vereinigten Königreich Tausende überzähliger Embryonen tiefgefroren.
Der normative Zielkonflikt wäre gar nicht erst entstanden, hätten Reproduktionsmediziner auf die Zeugung im Reagenzglas verzichtet.

4.6 Zur medizinischen Forschung an embryonalen Stammzellen
Wie ist es ethisch zu bewerten, wenn existierende embryonale Stammzellen aus Großbritannien oder Israel zu medizinischen Forschungszwecken nach Deutschland eingeführt würden? Aufgrund des geltenden Embryonenschutzgesetzes ist dies nicht verboten.
Für die "überzähligen" in Deutschland gezeugten Embryonen ist die entscheidende ethische, Frage, ob der normative Schutz eines außerhalb des Mutterleibs gezeugten Embryos den nämlichen Schutz genießen muss wie ein bereits implantierter Embryo, ein Fetus oder ein geborener Mensch. Diese Frage ist im Rahmen der ethischen Systemtheorie bisher nicht exakt zu beantworten, weil – wie in fast allen anderen Fällen – Ränge beteiligte ethischer Normen unbekannt sind.
Wir können aber bereits aufgrund der oben durchgeführten Überlegungen gewisse Analogieschlüsse ziehen. Dies ist besser, als wenn – wie derzeit in der öffentlichen Diskussion – nur Bekenntnis gegen Bekenntnis steht.
Im Falle eines ethisch zulässigen Verteidigungskrieges werden, wie wir oben gesehen haben, Menschen in größerer Zahl geopfert, um auf diese Weise Freiheit und Gerechtigkeit des eigenen Landes wie der Menschheit insgesamt zu erhalten. Dies geschieht in der Hoffung, die gerechte Seite möge siegen.
Wenn junge Menschen als Soldaten in einem Krieg um Freiheit und Gerechtigkeit, also für eine bloße, wenn auch wohlbegründete Hoffnung geopfert werden, Menschen, die den größtmöglichen normativen Schutz genießen, müssten dann nicht – für eine wohlbegründete medizinische Hoffnung – Embryonen, die zwar genetisch den künftigen Menschen festlegen, ohne Implantation in einen Uterus und ohne aktives Mittun einer Mutter für die Entwicklung des Embryos zum Fetus und vom Fetus zum Kind, zugrunde gehen müssen, für die zukünftige Heilung heute schon lebender Menschen erst recht geopfert werden? Fachleute argumentieren zudem glaubhaft, dass die medizinische Forschung an adulten Stammzellen nicht ausreicht, um unheilbar Kranken zu helfen, da adulte Stammzellen nicht totipotent sind.
Die Argumente dafür sind jedenfalls besser zu begründen als die Argumente, in einem Verteidigungskrieg voll ausgewachsene Menschen auf beiden Seiten zu opfern: Erstens handelt es sich aus medizinischen Gründen weltweit um relativ wenige Embryonen, die zur weiteren Züchtung von Stammzellenlinien im Labor verbraucht werden müssten, zweitens haben die bereits existierenden Embryonen – im Unterschied zu den jungen Soldaten wie den Opfern in der Zivilbevölkerung – keine "Überlebenschancen", es sei denn, sie würden zur Adoption freigegeben.
Betrachtet man die gesamte Gesetzeslage in Deutschland gibt es weitere Argumente, unter strengsten Auflagen nicht nur die embryonale Stammzellenforschung zuzulassen, sondern in Deutschland im Reagenzglas gezeugte Embryonen "zu opfern", um im eigenen Land Stammzellenlinien zu gewinnen. Es gäbe unter den dem "Tode" geweihten tiefgefroren lagernden Embryonen weniger "Opfer" als etwa in dem bereits in Jugoslawien geführten, was jedenfalls die Zahl der Getöteten beider Seiten anbelangt. Ethisch ist das Leben von Serben, Soldaten wie Zivilisten, nicht minder geschützt als das von deutschen Soldaten.
Wie steht es darüber hinaus um den faktischen Schutz "ungeborenen Lebens" in unserem Lande? Aufgrund zugelassener Methoden der Geburtenregulierung werden bereits gezeugte Embryonen an der Einnistung gehindert und gehen "sinnlos" zugrunde. Mehr noch: Beim geltenden Abtreibungsrecht dürfen bereits eingenistete Embryonen auf nachdrücklichen Wunsch der künftigen Mutter abgetrieben werden, obwohl ihr normativer Schutz aufgrund unserer bisherigen Analysen höher rangiert als der eines nicht implantierten Embryos. Außerdem dürfen juristisch im Rahmen der pränatalen Diagnostik auch später als drei Monate nach der Empfängnis Feten abgetrieben werden, wenn die künftige Mutter nach eigener Einschätzung nicht über die seelische Kraft oder die finanziellen Mittel zur lebenslangen Betreuung eines schwer behinderten Kindes verfügt. Der Gesetzgeber lässt dies im Rahmen des Abtreibungsrecht zu.
Wir sollten also in Deutschland unter genau gefassten gesetzlichen Kautelen nicht nur die embryonale Stammzellenforschung selbst für eine begrenze Zeit zulassen, sondern auch bereit sein, relativ wenige bereits gezeugte Embryonen zu opfern, um schwer kranken, aber noch lebenden, im Beruf stehenden und für ihre Familie sich einsetzen Menschen nachhaltig zu helfen.

5. Zusammenfassung

Trägt eine vorgegebene Zweier-Interaktion zwischen einem Akteur und einem Lebewesen oder einem anderen Gegenstand in Raum und Zeit, hypothetisch von allen Akteuren ausgeführt, dazu bei, das Gesamtsystem von Natur und Gesellschaft sowie alle dessen Untersysteme, in denen sie erklärt ist, entweder zu stabilisieren oder zu destabilisieren, dann heiße sie eine ethische Interaktion. Jeder ethischen Interaktion werde eine ethische Norm zugeordnet. Wird durch deren universelle Befolgung die Stabilität absehbar eindeutig gestärkt, gebietet sie die Norm, wird sie eindeutig geschwächt, verbietet sie die Norm. Zu stabilisierende Systeme heißen ethische Systeme. Je mehr eine ethische Norm zur Stabilisierung des Gesamtsystems von Natur und Gesellschaft beiträgt, desto größer sei ihr Rang. Endlich viele Normen mögen das Gesamtsystem von Natur und Gesellschaft stabilisieren, sofern alle Verantwortlichen im Spiegel ihres Könnens diese Normen simultan befolgen. Ihre simultane Befolgung optimiert das Gemeinwohl zugleich mit dem individuellen Wohl (Präventionsethik). Wird eine Norm gebrochen, lassen sich danach Gemeinwohl und individuelles Wohl nicht mehr zur Deckung bringen: Ein normativer Zielkonflikt ist entstanden. Dieser wird bestmöglich beigelegt, setzen Verantwortliche Normen größeren zu Lasten von Normen kleineren Ranges durch ihre Intervention durch (Interventionsethik). Weltweit akzeptierte moralische Normen fallen mit elementaren ethischen Normen zusammen.

6. Literatur

Aristoteles: Die Nikomachische Ethik; Zürich 1967
Bacon, Francis: Neues Organon; Darmstadt; 1980
Bentham, Jeremy: Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung; Einführung in die utilitaristische Ethik (Hg O. Höffe), S. 79 - 81; Tübingen 1992
Daele, Wolfgang van den: Wir können mit Grenzen umgehen (DIE Welt, S. 34, 30. Mai 2001)
Die Bibel; Stuttgart 1951
Dürig, Günter: Grundgesetz; München 1993
Engelhardt, K. und Lehmann, K.: Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit; Bonn 1997
Höffe, Otfried: Lesebuch zur Ethik; München 1998
Jonas, Hans: Das Prinzip Verantwortung; Frankfurt 1980
Kant, Immanuel: Werke in sechs Bänden (W. Weischedel), Band IV; Darmstadt 1983
Kelsen, Hans: Was ist Gerechtigkeit? Stuttgart 2000
Mackie, John Leslie: Ethik – Auf der Suche nach dem Richtigen und Falschen; Stuttgart 1981
Nida-Rümelin, Julian: Angewandte Ethik; Stuttgart 1996
Patzig, Günther: Ethik ohne Metaphysik; Göttingen 1983
Patzig, Güther: Tatsachen, Normen, Sätze; Stuttgart 1980
Platon: Sämtliche Werke, Band I; Heidelberg 1982
Rampacher, Hermann: Normen und Normenkonflikte; Cognitio humana – Dynamik des Wissens und der Werte (Hg. C. Hubig u. H. Poser); XVII. Deutscher Kongress für Philosophie; Band II, S. 1627; Leipzig 1996
Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit; Frankfurt 1975
Sen, Amartya: Ökonomie für den Menschen; München 1999
Simon, Herbert A.: Homo rationalis – Die Vernunft im menschlichen Leben; Frankfurt 1993
Wieland, Wolfgang: Aporien der praktischen Vernunft; Frankfurt 1989
Wright, Georg Henrik von: Normen, Werte und Handlungen; Frankfurt 1994